Verschärfte Quarantäne-Bestimmungen infolge Corona-Mutationen

Liebe Regenbogen-Eltern

Wir sind vom kantonsärztlichen Dienst über die Anwendung der verschärften Quarantäne-Massnahmen infolge der verschiedenen Corona-Mutationen informiert worden. Da diese sehr drastisch sind, möchten wir Sie um eine sehr gewissenhafte Beachtung der folgenden Informationen bitten.

Das konsequente Maskentragen mit begründeten und dokumentierten Ausnahmen ermöglicht es zurzeit, umfassende Quarantänen für den “normalen Corona-Virus” zu vermeiden, da Kinder nicht als Treiber der Pandemie gelten. Daher verzichtet der kantonsärztliche Dienst beim Tragen der Hygienemasken durch Betreuungspersonen darauf, bei einzelnen positiven Fällen eine ganze Kindergruppe unter Quarantäne zu stellen.

Diese Beurteilung gilt nicht für Corona-Mutationen (Variant of Concern (VOC)) aus Grossbritannien, Südafrika oder Brasilien, da hier die Dynamik höher sei. Da das Tragen von Hygienemasken für die Kita-Kinder unzumutbar ist und somit kein beidseitiger Schutz gegeben ist, gilt für bestätigte VOC-Fälle folgendes, verschärftes Vorgehen:

  • Falls ein Kind positiv auf VOC getestet wird: Alle seine engen Kontakte gehen in Quarantäne, d.h, die ganze Kindergruppe und alle involvierten Betreuer*innen.
  • Falls eine Betreuungsperson positiv auf VOC getestet wird: Alle von der Betreuungsperson betreuten Kinder gehen in Quarantäne. (Die anderen Betreuungspersonen müssen nicht in Quarantäne, sofern immer alle eine Maske getragen haben (also die Betreuungspersonen beidseits geschützt waren)).

Zusätzlich werden in beiden obigen VOC-Fällen von den Kontaktpersonen 1. Grades auch noch Kontaktpersonen 2. Grades ermittelt. Diese sind definiert als Haushaltsmitglieder, Personen die im Haushalt betreuen/betreut werden, Intimkontakte. Diese müssen ebenfalls in Quarantäne. 

Das bedeutet konkret, dass bei einem positiven VOC-Fall in der Kita nicht nur sämtliche Kinder und Betreuer*innen der Gruppe in Quarantäne müssen, sondern auch alle Eltern dieser Kinder sowie alle Personen, die mit Kindern und Betreuer*innen zusammenleben.              

Von diesen beiden Fällen sind (bisher noch) Fälle abzugrenzen, in denen Eltern positiv auf ein VOC getestet werden. In diesen Fällen müssen die Kinder natürlich – wie schon bisher – in Quarantäne. Die übrigen Kinder einer Gruppe sowie deren Betreuer*innen fallen jedoch nicht unter die Definition der Kontaktpersonen 2. Grades.

Umso wichtiger ist es jetzt, dass Eltern, die Corona-symptomatisch sind, sofort einen Schnelltest machen. Nur so kann vermieden werden, dass Kinder, die allenfalls bereits mit einer VOC infiziert sind, die Kita besuchen. Nur so lassen sich Quarantänen von 70 bis 90 Personen pro Gruppe vermeiden.

Sollten Sie statt eines Schnelltests einen regulären Test durchführen, müssen Sie Ihr Kind bis zum Erhalt des Testresultats in Ihre vorsorgliche Isolation mitnehmen. Kinder von symptomatischen Eltern, deren Testergebnis noch nicht vorliegt, dürfen die Kita bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses nicht besuchen.  

Wir bitten Sie inständig, diese Regelung einzuhalten. Wir sind auf Ihre vertrauensvolle Beachtung dieser Massnahmen angewiesen, um den Kita-Betrieb auch während der nächsten Wochen für alle Familien aufrecht erhalten zu können.

Mit bestem Dank für Ihr Verständnis und die vertrauensvolle Zusammenarbeit

Ihr Kita-Regenbogen-Team