Verschärfung Schutzkonzept – Maskenpflicht fürs Kita-Personal

Liebe Eltern

Die generelle Maskenpflicht in Geschäften hat vielerlei Diskussionen um eine Maskenpflicht in Kitas hervorgerufen. Zum einen stellt sich die Frage, ob Eltern beim Bringen und Holen der Kinder eine Maske tragen müssen/sollten. Zum anderen, ob die Betreuer*innen während der Arbeit eine Maske tragen müssen.

Von Seiten der Zürcher Regierung ist der Fall derzeit noch klar: Keine generelle Maskenpflicht in Kindertagesstätten.

Aber: Im Kanton Zürich hat sich (wie in Genf und Freiburg) während der vergangenen Woche eine besorgniserregende Häufung von infizierten Mitarbeiter*innen in Kitas ergeben. Die Folgen für Kinder, Eltern und schlussendlich auch die Kitas sind dramatisch: sämtliche Kontaktpersonen (also Kinder wie Arbeitskolleginnen), denen eine infizierte Mitarbeiter*in länger als 15 Minuten zu nahe gekommen ist, müssen für 10 Tage in Quarantäne. Da dies in der Regel nicht mehr rekonstruierbar ist, verfügt der Kantonsarzt in diesen Fällen vorsichtshalber eine Quarantäne für die ganze Gruppe – im schlimmsten Fall für die ganze Kita.

Diese Massnahme kann einzig durchbrochen werden, wenn die infizierte Person während ihrer Arbeit konsequent eine Schutzmaske getragen hat. Oder während des Nichttragens nie mehr als 15 Minuten näher als 1.5 Meter zu anderen Personen war.

Aus diesem Grund wird der Verband kibesuisse in Zusammenarbeit mit dem Marie-Meierhofer-Institut für das Kind und dem kantonsärztlichen Dienst in den nächsten Tagen eine dringende Empfehlung für das Tragen von Schutzmasken während der Betreuungsarbeit veröffentlichen. Das bedeutet, dass das Tragen von Masken durch Mitarbeiter*innen fortan Standard sein wird.

Für die Betreuung der jungen Kinder wird es definierte Ausnahmen geben, da deren Wohlbefinden stark von einer vollständigen Mimik des Gegenübers abhängig ist. Diese definierten Ausnahmen müssen aber von der Kita «getraced» werden. Im Infektionsfall einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters müssen dann «nur» die ausgewählten Kinder, die zeitweise ohne Maske betreut wurden, in Quarantäne.

Aus diesen Gründen haben wir uns entschieden, dass das Team der Kita Regenbogen ab Montag, 7. September 2020 während der Betreuung der Kinder grundsätzlich eine Hygienemaske tragen wird.

 

Maskenpflicht für Eltern?

Eine Maskenpflicht für Eltern, die Kinder bringen und abholen wird vom kantonsärztlichen Dienst und den Contact Tracern hingegen explizit nicht empfohlen. Solange die Übergabe weniger als 15 Minuten dauert, wovon in der Regel ausgegangen werden kann, ist das Tragen einer Maske für Eltern nicht indiziert. Wir bitten Sie aber, die Abstandsregeln zu unseren Mitarbeiter*innen und anderen Eltern weiterhin einzuhalten. An Elterngesprächen müssen hingegen zwingend Masken getragen werden.

Was tun bei Corona-Symptomen?

Auch beim Vorgehen bei Corona-Symptomen unterscheiden sich die vom kantonsärtzlichen Dienst verlangten Vorgehensweisen zwischen Kindern und Mitarbeiter*innen deutlich, da eine Übertragung von Kindern auf Erwachsene höchst selten ist.

Sobald Kinder Corona-kompatible Symptome zeigen (Husten, laufende Nase, Halsweh), was im Herbst ein zu erwartender Dauerzustand sein wird, muss das Kind von den Eltern beim Kinderarzt vorgestellt werden. Dieser entscheidet, ob ein Corona-Test gemacht wird (in der Regel nicht) und ob das Kind die Kita weiter besuchen darf. Der Entscheid liegt somit einzig beim Kinderarzt.

Zeigt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Corona-kompatible Symptome, muss dieser sofort die Kita verlassen und sofort einen Corona-Test machen. Während des Wartens auf das Testresultat muss sich die getestete Person in Quarantäne begeben und steht für die Betreuung nicht zur Verfügung. Eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ist erst nach negativem Testresultat mit Maske möglich, sofern es der allgemeine Gesundheitszustand erlaubt.

Wir möchten unsere Eltern darauf sensibilisieren, dass aufgrund dieser eindeutigen Regeln eine hohe Absenzenquote in der Kita zu erwarten ist. Wir werden selbstverständlich alles unternehmen, um die Betreuung Ihrer Kinder aufrecht zu erhalten und zudem den notwendigen Betreuungsschlüssel einzuhalten. Durch gruppenübergreifende Vertretungslösungen wird es aber absehbar zu einer sinkenden Konstanz in den Betreuungskonstellationen kommen, wofür wie Sie bereits jetzt um Verständnis bitten.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis für die wieder ausserordentlicher werdenden Situationen nach einer kurzen Phase der «Fast-Normalität».