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Schutzkonzept per 4. Mai 2020 und à-conto-Erstattung Elternbeiträge

Liebe Regenbogen-Eltern

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 29. April 2020, die Leitprinzipen für die Öffnung von Schulen verabschiedet und vorgestellt. In einem besonderen Kapitel wird auch auf die Betreuungsinstitutionen eingegangen. Wie alle anderen Branchen auch haben die Kindertagesstätten nun bis zum 11. Mai 2020 ein Schutzkonzept zu erarbeiten, das Auskunft gibt, wie Ansteckungen mit Covid-19 möglichst verhindert werden sollen.

Wir haben das Schutzkonzept unterdessen erarbeitet und setzen dieses bereits per 4. Mai 2020 um. Dies, um in der kommenden Woche die neuen Abläufe bei noch verminderter Kinderzahl einführen zu können.

Das vollständige Schutzkonzept steht Ihnen hier (Schutzkonzept Covid19) zum Download bereit. Für Sie als Eltern ändert sich vor allem das Setting zum Bringen und Holen der Kinder. Für diejenigen Gruppen, die eine Tür in der Fensterfassade haben, wird bis auf weiteres dieser Zugang genutzt. Die übrigen drei Gruppen empfangen die Kinder weiterhin via Kita-Korridor. Die Türen werden entsprechend beschriftet sein.

Bitte beachten Sie, dass durch die Abstandsregeln, die für Erwachsene auch in der Kita gelten, nur eine begrenzte Anzahl an Eltern in der Kita anwesend sein können. Auch auf den Gruppen können maximal zwei Kinder gleichzeitig übergeben werden. Aus diesem Grund ist morgens und nachmittags mit längeren Wartezeiten als sonst zu rechnen. Da bei uns viele Kinder normalerweise erst ab 8.30 Uhr gebracht werden, empfehlen wir Ihnen morgens, das Zeitfenster zwischen 7.45 und 8.30 intensiver zu nutzen. Auch abends ist es sinnvoll, wenn möglich, das Zeitfenster zwischen 16.30 und 17.45 Uhr zu nutzen und nicht erst zur Schliessung der Kita zu kommen.

Bitte beachten Sie auch beim Warten vor den Gruppen die 2-Meter-Abstandsregel. Wir verzichten auf Bodenmarkierungen und setzen auf Ihre Selbstverantwortung, den Abstand zu anderen Eltern und Mitarbeiter*innen einzuhalten.

 

Gutschriften zugunsten von Eltern, die Ihre Kinder selbst betreut haben

Wie an dieser Stelle bereits angekündigt, haben sowohl die Stadt als auch der Kanton Zürich eine finanzielle Entlastung von Eltern beschlossen, die ihre Kinder wegen der Corona-Krise selbst betreut haben. Wir hatten angekündigt, dass wir diese Beiträge jeweils für den Folgefolge-Monat ihrem Kundenkonto gutschreiben werden. Entsprechend steht für den Mai nun die Gutschrift aus dem Monat März 2020 an.

Bis dato haben weder die Stadt noch der Kanton genau beschrieben, wie sich diese Entlastungs-Beiträge genau berechnen und mit der Kita abrechnen werden. Insbesondere ist unklar, ob wir Ersparnisse durch geringere Lebensmittelkosten und allfällige Kurzarbeitsentschädigungen Ihnen direkt gutschreiben dürfen, oder ob diese dem öffentlichen Beitrag angerechnet werden. Da absehbar ist, dass diese Unklarheiten noch einige Wochen fortbestehen werden, haben wir uns entschieden, Ihnen mit der Mai-Rechnung nun einen provisorischen à-conto-Betrag von gut 80% gutzuschreiben.

Für Säuglinge sind das 130 CHF pro selbst betreutem Tag, für Kleinkinder 110 CHF pro selbst betreutem Tag.

 

Selbstverständlich werden wir weitere Entlastungen, sofern diese nach dem hoffentlich bald definierten Abrechnungsmodus möglich sind, dann im Rahmen einer Schlussabrechnung erstatten. Dies selbstverständlich auch dann, wenn Sie mit Ihrem Kind bis dahin ausgetreten sein werden.

Lockerungen Lockdown

Liebe Eltern

Mit grosser Spannung hat wohl die ganze Schweiz gestern Nachmittag die Point de presse des Bundesrats verfolgt. Für viele Branchen wurde nun geklärt, in welchen Schritten der Lockdown gelockert werden soll. Für die Kindertagesstätten waren die Aussagen hingegen sehr vage.

Klargestellt wurde, dass die Kitas weiterhin für alle geöffnet sind. Unklar blieb jedoch, ob die generelle Empfehlung, die Kinder wenn möglich daheim zu betreuen, nun aufgehoben wird. Hier verwies Bundesrat Berset an die Kantone – entsprechend hoffen wir auf baldige Information von der Zürcher Bildungsdirektion (siehe auch die heutige Medienmitteilung des Verbands kibesuisse).

Die Antwort ist für Sie als Eltern sicher in zweierlei Hinsicht wichtig. Zum einen aus gesundheitlichen Überlegungen. Daniel Koch vom BAG hat erneut wiederholt, dass die Kinder nicht die Treiber der Epidemie sind und kaum für eine Verbreitung des Virus sind. Diese Bestätigung nach viereinhalb Wochen Lockdown reduziert unsere elterlichen Sorgen erstmal sehr.

Zum anderen wird die Antwort auch aus finanziellen Gründen wichtig werden. Bisher hat (nur) die Stadt Zürich ein finanzielles Kommitment für die Entlastung der selbst betreuenden Eltern abgegeben. Vom Kanton steht eine Konkretisierung der angekündigten Massnahmen weiter aus. Auf Bundesebene hat die WBK-Kommission des Nationalrats ein Hilfspaket über 100 Mio. CHF empfohlen. Das muss aber erst noch durch die Ständerats-Kommission und dann im Mai durchs Parlament.

Für uns als Kita stellt sich nun die Frage, wie wir die Personalplanung gestalten sollten. Denn natürlich möchten wir für jedes anwesende Kind eine gute Betreuung sicherstellen.

Daher möchten wir Sie bitten, uns aktiv mitzuteilen, wenn Sie Ihr Kind nach einer längeren Pause wieder in die Kita bringen möchten. Bitte schicken Sie uns einfach ein eMail (wird auch am Wochenende gelesen), falls sie ab nächster Woche Ihr Kind wieder „unter den Regenbogen“ betreuen lassen möchten (betrifft nur Kinder, die jetzt eine Kita-Pause hatten).

Wir werden dann die Einsatzplanung unserer Mitarbeiter*innen darauf abstimmen.

Herzliche Grüsse ins Wochenende

Markus Guhn

PS: Am Montag haben wir wegen des Sechseläutens nur bis um 12.00 Uhr geöffnet. Wir haben länger diskutiert, ob eine Öffnung angesichts der ohnehin tiefen Kinderzahlen derzeit, die zum Sechseläuten jährlich deutlich sinken, überhaupt Sinn macht. Alternativ stand die Frage im Raum, ob wir nicht den ganzen Tag öffnen sollten, wenn das Fest selbst ja ausfällt. Wir haben uns nun, um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften, dafür entschieden, wie geplant von 7.45 – 12.00 Uhr für die Kinder da zu sein. Es wird einen feinen Zmorge-Brunch geben.

 

 

Es Oschtergrüessli us de Kita Rägeboge

Liebe Regenbogen-Kinder zu Hause

Wir wünschen Euch ganz tolle Ostern und hoffen, dass der Osterhase auch zu Euch kommt!

Wir vermissen Euch alles sehr und freuen uns, wenn ihr bald wieder in die Kita kommt, um mit uns zusammen zu spielen.

Bleibt alle gesund und geniesst die süssen Ostertage! Wir freuen uns sehr, wenn wir uns alle bald wieder sehen!

Eure Regenbogen-Freunde

Petition „Keine Betreuungskrise nach der Coronakrise“

Unterstützen Sie die Petition «Keine Betreuungskrise nach der Coronakrise» an Bund und Kantone zur Unterstützung von Eltern, Tagesfamilienorganisationen, Kindertagesstätten und schulergänzenden Tagesstrukturen:

kita-paket-jetzt.ch

Gemeinsam erreichen wir mehr! Fordern wir Bund und Kantone auf, die Existenz der Einrichtungen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zu sichern und die Eltern zu entlasten.

Information betreffend Rechnungsstellung während Corona-Lockdown

Liebe Eltern

Die Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus legen weite Teile der Gesellschaft lahm – und zehren an vielen Orten auch an den Nerven. Wir hoffen, dass es Ihnen gut und Ihren Kindern gut geht und sie den Umständen entsprechend gut durch diese Zeit kommen.

Die Kindertagesstätten spielen in dieser Krise in verschiedenen Aspekten eine grosse Rolle. Zuerst vom Bundesrat als systemrelevant erklärt, im gleichen Atemzug vom Kanton als wenn immer möglich zu meiden empfohlen. Und nachgelagert dann als Spielball der politischen und finanziellen Interessen vom Bund, Kanton und der Stadt hin- und hergeschoben. Was für Sie als Eltern und für uns als Dienstleister gleichermassen mehr als unangenehm. Daher – auch an dieser Stelle – nochmals unser herzliches Dankeschön für Ihre Unterstützung und all die netten Worte und Kommitments, die wir in den letzten Wochen von Ihnen erhalten haben.

Die Stadt Zürich hat am Donnerstag, 2. April 2020 erklärt, dass sie sich massgeblich an den Beiträgen von allen Eltern, die ihre Kinder wegen Corona daheim betreut haben, beteiligen wird. Dies vorerst für den Zeitraum vom 16. März 2020 bis 30. April 2020. Damit dürfen wir uns alle über eine grosse Unterstützung freuen. Die Details wurden in der Ankündigung noch nicht erwähnt, einzig, dass nicht die vollen individuellen Elternbeiträge übernommen werden, sondern das Zürcher Normkostenmodell zur Anwendung kommt. Wir rechnen also damit, ohne die genauen Details zu kennen, dass rund 108 CHF pro Tag für Kinder über 18 Monate und rund 154 CHF für Säuglinge gesprochen werden (diese Angaben sind aber noch ohne Gewähr). Die Stadt Zürich hat in Aussicht gestellt, bis Ostern die genauen Modalitäten bekannt zu geben. Dazu gehört auch, nach welchem Schlüssel diese Beträge verteilt werden, wie die genaue Abrechnung aussehen soll und wann mit einer Auszahlung zu rechnen ist.

Der Bundesrat hat am Freitag, 3. April 2020 zur allgemeinen Überraschung das 600 Mio. Franken Hilfspaket zur Entlastung der Eltern abgelehnt. Das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen, aber mangels aktueller Informationen können wir hier noch nichts budgetieren.

Der Kanton Zürich hat seinerseits angekündigt, sich an der Entlastung der Eltern zu beteiligen. Auch diesbezüglich haben wir bis dato noch keine konkreten Zusagen kommuniziert bekommen.

Zu guter Letzt ist das Einsparpotential für uns als Kita heute noch ungeklärt. Wir haben per 26.03.2020 für alle Mitarbeiter*innen eine Voranmeldung zur Kurzarbeit getätigt, da wir ja rund die Hälfte des Teams mangels anwesenden Kindern nicht beschäftigen können. Eine Aufbietung zum Erscheinen in der Kita erscheint uns vor dem Hintergrund der gesundheitspolitischen Ziele als unbillig. Es dreht sich bei allen Kantonalen Amtsstellen vieles um die Frage, ob die Kitas überhaupt Kurzarbeit anmelden können, wenn Umsätze eigentlich geschuldet wären. Und ob wir diese Ersparnisse aus der Kurzarbeit verwenden dürfen, um Sie als Eltern aktiv zu entlasten (= Umsätze schmälern). Auch hier: noch totale Ungewissheit.

Vor dem Hintergrund der langen obigen Ausführungen, insbesondere der vielen noch beste- henden Unklarheiten und der absehbar noch benötigten Frist, um diese klären zu können, haben wir uns für folgenden Modus entschieden:

Wir stellen die Rechnungen für den April 2020 gemäss der bestehenden Betreuungsverträge nochmals unverändert und bitten Sie um eine reguläre Begleichung dieser Rechnungen, damit wir auch unsererseits unseren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiter*innen, Vermietern und Lieferanten vollumfänglich nachkommen können.

Gleichzeitig stellen wir Ihnen Abmeldeformular für die Monate März und April 2020 unten stehend zum Download bereit, in dem Sie uns rückwirkend für jeden Monat die Tage bekannt geben können, in denen Sie wegen der Corona-Krise auf die vereinbarte Betreuung ihres Kindes verzichtet haben. Mit der rückwirkenden Deklaration möchten wir Ihnen explizit die Möglichkeit geben, während eines Monats oder einer Woche ihren Entscheid «Kita oder Daheim» situativ treffen zu können. Es muss Ihnen als Familie im Sinne des Kindswohls weiterhin möglich sein, die Betreuung in der Kita in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung daheim mit mehr Risiken verbunden ist als innerhalb der Kita. Wir hoffen, dass eine solche Lösung mit den noch nicht kommunizierten Modalitäten der Stadt Zürich kompatibel sein wird.

Gleichzeitig garantieren wir Ihnen, dass wir sämtliche Beiträge, welche wir von der Stadt Zürich und allfällig vom Bund oder den Kantonen, sowie realisierbare Einsparungen (z.B. Kurzarbeit, geringerer Verpflegungsaufwand) vollumfänglich den Tagen gutschreiben werden, die Sie nicht in Anspruch genommen haben. Diese Gutschriften werden entsprechend rückwirkend auf den Folgefolge-Monat erfolgen, sobald die gesprochenen Gelder auch bei uns eingegangen sind. Konkret werden wir die Gutschrift vom März der Rechnung vom Mai gutschreiben können, die Gutschrift vom April auf der Rechnung vom Juni usw.

Mit diesem Vorgehen behalten Sie weiterhin die Flexibilität, das Angebot der Kita situativ zu nutzen. Wir können auf diese Weise auch bei in den nächsten Tagen und Wochen noch ändernden Bedingungen sämtliche Gutsprachen Ihrem Kundenkonto gutschreiben.

Wir hoffen, dass Sie für das genannte Vorgehen Verständnis haben. Wir sind sicher, dass wir gemeinsam so am unbeschadetsten durch diese Krise kommen werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung!

 

Freundliche Grüsse

Markus Guhn

 

 

Selbstdeklaration Corona März 2020

Selbstdeklaration Corona April 2020

Aktualisierte Massnahmen betreffend Erkrankungssymptomen

Liebe Eltern

 

Wir haben vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) unterdessen ein aktualisiertes Merkblatt erhalten, welches das Vorgehen bei Krankheitssymptomen bei Kindern, Eltern und Mitarbeitenden regelt.

Die neuen Massnahmen lauten:

Mitarbeitende und Kinder mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen bleiben zu Hause und gehen, falls die Symptome nicht nachlassen, sehr stark sind oder sich verstärken nach telefonischer Anmeldung in eine Arztpraxis oder Notfallstation. Ansonsten begeben sie sich für mindestens 10 Tage in Selbst-Isolation (vgl. BAG: Selbst-Isolation). Mitarbeitenden und Kindern mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung ist es nicht erlaubt, zu arbeiten respektive die Betreuungsinstitution zu besuchen (vgl. BAG: Selbst-Isolation und Selbst- Quarantäne).

Mitarbeitende und Kinder, die im gleichen Haushalt leben wie eine Person mit einer akuten Atemwegserkrankung (Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) und/oder Fieber, Fiebergefühl, Muskelschmerzen, dürfen die Betreuungsinstitution während 10 Tagen nicht besuchen und begeben sich zu Hause in Selbst-Quarantäne (vgl. BAG: Selbst-Quarantäne). Dies gilt auch, wenn Intimpartner/innen von Mitarbeitenden diese Symptome aufweisen. Bleiben die Mitarbeitenden und Kinder während dieser Zeit beschwerdefrei, können sie ihre Tätigkeit oder ihren Besuch in der Institution danach wiederaufnehmen.

Eltern müssen Kinder mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen umgehend in der Betreuungsinstitution abholen. Das erkrankte Kind und alle Personen, die im gleichen Haushalt leben wie das Kind respektive eventuelle Intimpartner/innen der Eltern, die nicht im gleichen Haushalt leben, müssen sich zu Hause in Selbst-Quarantäne begeben. Zudem sollten alle anderen Mitarbeitenden und Eltern darüber informiert werden. Dies ist wichtig, damit sie bei sich auf mögliche Symptome achten und sensibilisiert sind.

Es besteht keine Pflicht, alle in derselben Betreuungsinstitution betreuten Kinder und Mitarbeitenden unter Quarantäne zu stellen. Es muss keine Schliessung der Einrichtung angeordnet werden. Die Kantonsärztin respektive der Kantonsarzt sowie die zuständige Aufsichts- und Bewilligungsbehörde sollen jedoch umgehend von einem bestätigten COVID-19-Fall in einer Betreuungsinstitution in Kenntnis gesetzt werden.

 

Wir bitten Sie, die aktualisierten Massnahmen zu befolgen, um an der weiteren erfolgreichen Eindämmung der Pandemie mitzuwirken.

 

Vom Bundesrat war heute leider erneut zu hören, dass er sich nur in der Rolle des Koordinators, nicht aber des Geldgebers sieht. Vom Kanton steht leider weiterhin eine Antwort aus. Die Stadt Zürich hat für diese Woche klärende Informationen zur Kostenübernahme von Elternbeiträgen in Aussicht gestellt. Entsprechend hoffen wir für Donnerstag als letzten Werktag der Woche auf mehr Informationen.

Herzliche Grüsse und bleiben Sie gesund!

Markus Guhn

 

 

Medienmitteilung des Verbands Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse

Jetzt droht die folgenschwere Betreuungskrise – Bundesrat lässt Betreuungsinstitutionen und Eltern im Regen stehen

Der Verband Kinderbetreuung Schweiz ist fassungslos, dass der Bundesrat den dringend ausstehenden Entscheid, der noch offenen Finanzierungsfragen in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung trotz der hohen Dringlichkeit heute nicht getroffen hat. Damit droht nun in der Schweiz eine folgenschwere Betreuungskrise.

 

Widersprüchliches Verhalten des Bundesrates

Der Bundesrat hat Mitte März unmissverständlich klar gemacht, dass die Kinderbetreuungsinstitutionen systemrelevant sind. Entsprechend wurden die Institutionen dazu verpflichtet ihren Betrieb grundsätzlich aufrechtzuerhalten. Seither haben Betreuungsinstitutionen diese Aufgabe unter schwersten Bedingungen wahrgenommen. Bereits damals hätte das folgerichtige Commitment des Bundes bezüglich der Finanzierung dazugehört. Jetzt ist auch heute – trotz der hohen Dringlichkeit – der Entscheid erneut ausgeblieben. Stattdessen wurde schwammig auf bisherige Kantonskompetenzen verwiesen, ungeachtet der ausserordentlichen Ausgangslage für Betreuungseinrichtungen in der Schweiz.

Eltern finanzieren systemrelevante Angebote

Solange der Bund nicht klar signalisiert, dass er gemeinsam mit den Kantonen alle Betreuungsinstitutionen – Kindertagesstätten, Tagesfamilienorganisationen und schulergänzende Tagesstrukturen – schadlos halten wird, sind die Betreuungsinstitutionen auf die weitere Entrichtung der Elternbeiträge angewiesen. Dies führt zu der gesellschaftlich inakzeptablen Situation, dass Eltern, die aktuell bereits stark belastet sind, die Aufrechterhaltung einer Grundversorgung finanzieren. Dies kann nicht im Sinne des Bundesrates sein.

Betreuungseinrichtung sind systemrelevant für die Volkswirtschaft der Schweiz

Es ist unabdingbar, dass der Bundesrat zum Wohl unserer Volkswirtschaft alles unternimmt, dass nach der Covidkrise19 keine Betreuungskrise droht. Eine baldige Entscheidung zu substanzieller finanzieller Unterstützung durch den Bund und die Kantone ist also kein nice-to-have sondern ein must. Es darf nicht sein, dass diese volkswirtschaftlichen existentiellen Fragen aufgrund von politischen Meinungsverschiedenheiten gefährdet werden.

Stadt Zürich gibt starkes Commitment für Eltern und Kitas

Liebe Eltern

Heute hat der Zürcher Sozialvorsteher die Kitas und die Medien informiert, dass die Stadt Zürich für die Zeit von Mitte März bis Ende April alle Eltern finanziell entlasten wird, welche seither die Kinder zuhause betreut haben. Dies ist eine grosse Geste der Stadt Zürich, die Sie als betroffene Eltern wie auch wir als Kita sehr zu schätzen wissen.

Wir setzen nun alles daran, die Inhalte dieses Commitments so rasch wie möglich in Erfahrung zu bringen, zu verstehen und zu implementieren. Konkret geht es darum zu erfahren, wie diese Entlastung konkret aussieht und in welchem Umfang sie zuteil wird.

Die Medien werden heute oder morgen wahrscheinlich recht oberflächlich titeln „Stadt Zürich übernimmt alle Betreuungskosten für die Eltern“. Bitte lassen Sie sich – bei aller berechtigter Vorfreude – noch nicht zu allzu kühnen Erwartungen hinreissen. Der Teufel steckt bei diesen Verordnungen ja leider meistens im Detail. Soll heissen, wie hoch die Entlastung im individuellen Fall am Ende sein wird (100%, 90% oder 80%) und wann sie genau gutgeschrieben wird (April / Mai / Juni) wissen wir in den nächsten Tagen.

Da der Bundesrat für morgen, Freitag ebenfalls eine Verordnung in ähnlicher Richtung ankündigen könnte, möchten wir Sie bitten, uns bis Mitte nächster Woche Zeit zu geben, alle Inhalte zusammenzuführen. Wie an dieser Stelle bereits geschrieben, werden wir auch rückwirkend alle Vergünstigungen / Kostenübernahmen an die Eltern weiterleiten, in dem sie uns zuteil werden.

Herzliche Grüsse

Markus Guhn

 

PS: Wir konnten heute im BlickTV Stellung zur aktuellen Situation nehmen:

Hilfe naht!

Die Ereignisse überschlagen sich – wie es aussieht im positiven Sinne!

Der Tagesanzeiger berichtet heute von einem Hilfspaket für Kitas, mit dem Eltern entlastet werden sollen:

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Das etwas andere Jubiläum

Liebe Eltern

Heute wäre wieder der Tag im Jahr, in dem wir Sie in unserem Eingangsbereich mit einer siebenstöckigen Torte, einem Schoggi-Brunnen oder sonst einer süssen Begrüssung überraschen würden. Denn heute vor 12 Jahren hat der Verein Orte für Kinder das erste Mal die Türen der  KitaRegenbogen geöffnet. Der Rest ist (Erfolgs-)Geschichte.

Doch nicht nur das „Süsse Dankeschön“ an unsere Eltern fällt in diesem Jahr der Corona-Krise zum Opfer. Auch die Freude ist sehr gedämpft, versuchen wir doch alle irgendwo Halt zu finden, wenn alles nun unsicher erscheint. Da sind medizinische Sorgen von und um Menschen, da sind finanzielle Sorgen wegen unabsehbarer Folgen für die Arbeitsplätze und damit geht es rasch auch um existenzielle Sorgen. Wir alle suchen Antworten auf Fragen, die noch nie gestellt wurden. Entsprechend ratlos stehen wir alle da.

Doch es gibt – zumindest betreffend der aktuellen Elternbeiträge – Anlass zur Hoffnung. Wir wissen, dass der Bund, der Kanton und die Stadt Zürich intensiv daran sind, eine Erleichterung für die Eltern und/oder eine Existenzsicherung für die Kitas auf den Weg zu bringen. Wenngleich wir es auch lieber gestern als zum Ende der Woche wüssten, wie das genau aussehen soll, müssen wir uns noch etwas gedulden.

Unsere ganze Hoffnung (und das politische Lobbying) ist darauf gerichtet, dass in den nächsten Wochen und Monaten finanzieller Schaden abgewendet wird. Die Lösung für die kurzfristigen Fragen kann nur von der öffentlichen Hand kommen, da wir als gemeinnütziger Träger in den vergangenen Jahren keine Gewinne erzielt haben, mit denen wir den Erlass von Elternbeiträgen finanzieren könnten. Da die Signale da sind, ist Zuversicht angebracht.

Für die mittelfristigen Fragen stehen wir jedoch vor noch viel gewaltigeren Herausforderungen.

Sie werden dieser Tage von Solidaritätsaufrufen überhäuft, umso unangenehmer ist es uns, nun auch noch in diesen Tenor einzustimmen. Aber wir nehmen unseren heutigen Geburtstag zum Anlass, Sie höflich darum zu bitten, die Betreuung Ihrer Kinder in den nächsten Monaten nur dann zu reduzieren, sofern Sie selbst von Einkommenseinbussen betroffen sind. Viele Eltern, die ihre Kinder derzeit zuhause betreuen, haben uns aktiv mitgeteilt, dass sie die Elternbeiträge nicht infrage stellen, solange sie selbst nicht finanzielle Einbussen haben. Für dieses Commitment sind wir ausserordentlich dankbar.

Falls Sie selbst zu den Glücklichen gehören, die dieser Tage zwar deutlich mehr Aufwand, aber keine Einbussen haben, bitten wir Sie darum, von einer Anpassung oder Kündigung der Verträge abstand zu nehmen. Es ist höchst fraglich, ob derartige Leerstandskosten ebenfalls von der öffentlichen Hand übernommen würden. Was unmittelbar zur Frage führt, ob / wie das neuen Kita-Jahr ab August 2020 planbar ist.

Wenn auch nur auf virtuellem Wege möchten wir Ihnen unseren treuen Kunden von ganzem Herzen für die partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit im zwölften Jahr der Kita Regenbogen danken! Wir werden alles daran setzen, die Turbulenzen der aktuellen Krise so gut wie möglich zu meistern – mit dem klaren Ziel, im nächsten Jahr das 13. Jubiläum doppelt so freudig zu feiern.

Herzliche Grüsse

Markus Guhn