Schutzkonzept per 4. Mai 2020 und à-conto-Erstattung Elternbeiträge

Liebe Regenbogen-Eltern

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 29. April 2020, die Leitprinzipen für die Öffnung von Schulen verabschiedet und vorgestellt. In einem besonderen Kapitel wird auch auf die Betreuungsinstitutionen eingegangen. Wie alle anderen Branchen auch haben die Kindertagesstätten nun bis zum 11. Mai 2020 ein Schutzkonzept zu erarbeiten, das Auskunft gibt, wie Ansteckungen mit Covid-19 möglichst verhindert werden sollen.

Wir haben das Schutzkonzept unterdessen erarbeitet und setzen dieses bereits per 4. Mai 2020 um. Dies, um in der kommenden Woche die neuen Abläufe bei noch verminderter Kinderzahl einführen zu können.

Das vollständige Schutzkonzept steht Ihnen hier (Schutzkonzept Covid19) zum Download bereit. Für Sie als Eltern ändert sich vor allem das Setting zum Bringen und Holen der Kinder. Für diejenigen Gruppen, die eine Tür in der Fensterfassade haben, wird bis auf weiteres dieser Zugang genutzt. Die übrigen drei Gruppen empfangen die Kinder weiterhin via Kita-Korridor. Die Türen werden entsprechend beschriftet sein.

Bitte beachten Sie, dass durch die Abstandsregeln, die für Erwachsene auch in der Kita gelten, nur eine begrenzte Anzahl an Eltern in der Kita anwesend sein können. Auch auf den Gruppen können maximal zwei Kinder gleichzeitig übergeben werden. Aus diesem Grund ist morgens und nachmittags mit längeren Wartezeiten als sonst zu rechnen. Da bei uns viele Kinder normalerweise erst ab 8.30 Uhr gebracht werden, empfehlen wir Ihnen morgens, das Zeitfenster zwischen 7.45 und 8.30 intensiver zu nutzen. Auch abends ist es sinnvoll, wenn möglich, das Zeitfenster zwischen 16.30 und 17.45 Uhr zu nutzen und nicht erst zur Schliessung der Kita zu kommen.

Bitte beachten Sie auch beim Warten vor den Gruppen die 2-Meter-Abstandsregel. Wir verzichten auf Bodenmarkierungen und setzen auf Ihre Selbstverantwortung, den Abstand zu anderen Eltern und Mitarbeiter*innen einzuhalten.

 

Gutschriften zugunsten von Eltern, die Ihre Kinder selbst betreut haben

Wie an dieser Stelle bereits angekündigt, haben sowohl die Stadt als auch der Kanton Zürich eine finanzielle Entlastung von Eltern beschlossen, die ihre Kinder wegen der Corona-Krise selbst betreut haben. Wir hatten angekündigt, dass wir diese Beiträge jeweils für den Folgefolge-Monat ihrem Kundenkonto gutschreiben werden. Entsprechend steht für den Mai nun die Gutschrift aus dem Monat März 2020 an.

Bis dato haben weder die Stadt noch der Kanton genau beschrieben, wie sich diese Entlastungs-Beiträge genau berechnen und mit der Kita abrechnen werden. Insbesondere ist unklar, ob wir Ersparnisse durch geringere Lebensmittelkosten und allfällige Kurzarbeitsentschädigungen Ihnen direkt gutschreiben dürfen, oder ob diese dem öffentlichen Beitrag angerechnet werden. Da absehbar ist, dass diese Unklarheiten noch einige Wochen fortbestehen werden, haben wir uns entschieden, Ihnen mit der Mai-Rechnung nun einen provisorischen à-conto-Betrag von gut 80% gutzuschreiben.

Für Säuglinge sind das 130 CHF pro selbst betreutem Tag, für Kleinkinder 110 CHF pro selbst betreutem Tag.

 

Selbstverständlich werden wir weitere Entlastungen, sofern diese nach dem hoffentlich bald definierten Abrechnungsmodus möglich sind, dann im Rahmen einer Schlussabrechnung erstatten. Dies selbstverständlich auch dann, wenn Sie mit Ihrem Kind bis dahin ausgetreten sein werden.